1. Gegenstand des Vereinbarung
Gegenstand der Vereinbarung ist die Wartung und Pflege der HLC Software profiSEKT sowie die Betreuung des Anwenders nach der Überlassung der Software.
2. Leistungsumfang
2.1 Wartung
Gewartet wird jeweils die letzte Version von profiSEKT. Sie umfaßt nach Entscheidung von HLC die laufende Verbesserung des Programms in seinem organisatorischen Ablauf sowie die Bereitstellung der jeweils auf dem neuesten Stand befindliche Dokumentation. (Verbale Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung). Die Fertigstellung der Software erfolgt gem. Versionsplanung.
Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Fehler in Softwareprogrammen völlig auszuschliessen.
HLC beseitigt Programmängel in profiSEKT auch dann, wenn Gewährleistungsansprüche des Anwenders nicht mehr bestehen oder stellt dem Nutzer eine neue Programmversion zur Verfügung. Neue oder berichtigte Versionen werden auf einem entsprechenden Datenträger einschließlich der dazugehörenden Dokumentation überlassen. Die Änderungsstände werden dem Anwender schriftlich oder mündlich mitgeteilt, sofern dieser in der Lage ist, entsprechende Änderungsstände selbst einzulesen.
2.2 Betreuung
HLC wird Fachpersonal bereithalten für die Durchführung von vom Anwender in Auftrag gegebenen Softwarearbeiten, die nicht Gegenstand dieser Bedingungen sind.
Dem Anwender in der erforderlichen Weise für Auskünfte zur Verfügung stehen, unabhängig davon, ob der Gegenstand der Anfrage auf Programm- oder Bedienungsfehler zurückzuführen ist.
3. Leistungen gegen gesonderte Berechnung
Die Zurverfügungsstellung von Datenträgern sowie entstehende Kosten für Transport, Installation, Einarbeitung und Kommunikation sind in der pauschalen Vergütung gemäß dem „Wartungs- und Pflegevertrag für profiSEKT“
nicht enthalten und werden gesondert berechnet. Bestellt der Anwender und/oder erbringt HLC Leistungen, die über die Wartung und Pflege im Sinne der Punkte 2.1 und 2.2 dieser Bedingungen hinausgehen, so wird HLC solche Leistungen zu den jeweils gültigen Bedingungen und Preisen von HLC erbringen.
4. Durchführung
Die Arbeiten von HLC erfolgen in der Regel zur üblichen Arbeitszeit in den Räumen von HLC oder in Ausnahmefällen nach Absprache und Notwendigkeit in den Räumen des Anwenders. In dem letzteren Fall werden Reisezeiten und anfallende Spesen gem. steuerlichen Höchstgrenzen gesondert verrechnet.
HLC wird die Leistungen mit den technischen Hilfsmitteln erbringen, die HLC für notwendig und erforderlich hält und die HLC zur Verfügung stehen.
HLC ist berechtigt, Subunternehmer mit der Durchführung zu beauftragen.
Der Anwender stellt sicher, daß während der Vertragslaufzeit fachkundiges, in der Bedienung des Systems und des Programmes profiSEKT geschultes Personal zur Verfügung steht.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die monatliche Gebühr wird jeweils für maximal 12 Monate im voraus berechnet und ist mit dem Erhalt der Rechnung fällig.
HLC ist berechtigt, im Folgejahr die monatlichen Wartungsgebühren um den jährlichen Faktor der Erhöhung der Lebenshaltungskosten gem. statistischen Bundesamt des abgelaufenen Kalen-derjahres anzuheben.
Alle Preise verstehen sich zuz. des jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen deutschen oder europäischen MWSt. und werden in EURO fakturiert.
Der Wartungs- und Pflegevertrag hat eine Mindestlaufzeit von 24 Kalendermonaten und kann nach Ablauf dieses Zeitraumes jährlich zum 30.9. gekündigt werden. Die Kündigung tritt dann am 31.12. des Jahres in Kraft, in welchem die Kündigung bis zu dem angegebenen Termin erfolgt ist.